AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet, Datacenter und IT Dienstleistungen

1.    Geltungsbereich

1.1.    Für Beziehungen zwischen Kunden und Global System AG, Gewerbepar Bata 7, 4313 Möhlin (nachfolgend: «Global System») gelten für Dienstleistungen und Produkte im Bereich Internet, Datacenter und IT Dienstleistungen – kostenpflichtige oder unentgeltliche – diese AGB, soweit sie als anwendbar erklärt werden.

1.2.    Die vorliegenden AGB dienen als Vertragsgrundlage und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Verträge im Bereich Internet, Datacenter und IT Dienstleistungen zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen so fern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.

2.    Leistungen der Global System

2.1.     Global System bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich Internet, Netzwerke und Telekommunikation an und stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. Global System behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen.

2.2.    Soweit möglich informiert Global System rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.

2.3.    Zur Vertragserfüllung kann Global System Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.

3.    Vertragsschluss / Beginn

3.1.    Die Registrierung bei Global System erfolgt schriftlich oder elektronisch auf vorgegebenen Standardanmeldungen. Der Kunde anerkennt mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit Global System gleichzeitig die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Global System und verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben gegenüber Global System.

3.2.    Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den entsprechenden Bestimmungen im Vertrag mit Global System.

4.    Kündigung und Beendigung

4.1.    Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit Global System abgeschlossen wurde. Wurden keine anderslautenden Regelungen getroffen, so gelten die folgenden Bestimmungen: Die Laufzeit beträgt generell mindestens 12 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können die Abonnemente und Dienstleistungen nur auf Ende der entsprechenden Verrechnungsperiode gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens 30 Tage vor Ablauf der Verrechnungsperiode bei der Global System eingetroffen sein. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen und verfällt an Global System.

4.2.    Die Kündigung hat mit fristgerechtem, eingeschriebenem Brief an Global System zu erfolgen.

4.3.    Bei Kündigung durch den Kunden vor Inbetriebnahme der Dienstleistung schuldet der Kunde der Gesellschaft sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

4.4.    Löst Global System den Vertrag fristlos oder innert Frist auf, insbesondere weil der Kunde rechts- oder vertragswidrig gehandelt hat, schuldet der Kunde Global System sämtliche in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten.

5.    Haftung

5.1.    Global System gewährt für Ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die insbesondere der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen ist hiermit wegbedungen.

5.2.    Global System übernimmt keine Garantie für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über ihr System gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.

5.3.    Global System übernimmt insbesondere keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.

5.4.    Jede Haftung von Global System und ihrer Erfüllungsgehilfen für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich wegbedungen.

5.5.    Global System behält sich in allen Fällen Schadenersatzforderungen vor gegenüber Benutzern bei Delikten (insbesondere bei Datenkriminalität, Datenmissbrauch und so genannten Hacking-Angriffen) auf das Netz oder die Infrastruktur der Global System. Dies gilt auch bei Missachtung der so genannten Netiquette.

6.    Pflichten und Rechte des Kunden

6.1.    Im Allgemeinen findet die «Netiquette» Anwendung. Diese Benimm-Regeln zum Umgang mit und im Internet findet in allen Belangen der Internetverwendung Anwendung. Der Kunde akzeptiert die «Netiquette» als integrierenden Bestandteil des Vertrages mit Global System.
Der Benutzer hat das Recht, seine Waren, Dienstleistungen und sonstige Angebote dem gewählten Vertrag entsprechend im Internet zu präsentieren. Er ist für den Inhalt und die Darstellung seiner Präsentation vollumfänglich verantwortlich und unterlässt es, Massensendungen zu verschicken oder anderweitig gegen die «Netiquette» zu verstossen. Der Benutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten.
Er haftet vollumfänglich für den Inhalt und übernimmt Kosten, falls solche durch seine Präsentation für Global System entstehen. Der Benutzer hat sicherzustellen, dass seine Verwendung des Internets sich innerhalb des geltenden Rechts bewegt. Er verpflichtet sich, die internationalen Vereinbarungen insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete zu respektieren und einzuhalten und keinerlei Inhalte oder Dienstleistungen zu verbreiten, die gegen den guten Geschmack, die guten Sitten und Gebräuche verstossen oder sonst wie einen zweifelhaften Inhalt aufweisen.
Insbesondere gilt dies für die Verbreitung, den Verweis auf oder das Zurverfügungstellen der Verbindungen zur Verbreitung von Pornographie, Anleitung zu Gewalt oder Verbrechen, Diskriminierung jeglicher Art oder anderweitig anstössigem Inhalt. Global System ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten zu prüfen. Global System behält sich vor, bei Bekannt werden eines entsprechenden Falles den Vertrag einseitig fristlos zu kündigen und den Internetzugang per sofort abzuschalten; Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten, ebenso entsprechende rechtliche und strafrechtliche Schritte. Vom Anschluss des Kunden dürfen insbesondere folgende Informationen mit rechtswidrigem Inhalt nicht verbreitet werden oder abrufbar sein:

  • Unerlaubtes Glücksspiel; speziell im Sinne des Lotteriegesetzes
  • Informationen, die Urheberrechte, ähnliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte verletzen
  • Gewaltdarstellungen (StGB 135)
  • Pornografische Schriften, Darstellungen und Bilder (StGB 197)
  • Aufruf zu Gewalt (StGB 259)
  • Rassistisch diskriminierende Inhalte (StGB 261bis)

6.2.    Sofern einem Kunden derartige rechtswidrige Informationen bekannt werden, ist er verpflichtet, dies Global System mitzuteilen. Global System wird, sofern möglich, Abklärungen vornehmen und die nötigen und möglichen Massnahmen treffen.

6.3.    Die Untervermietung der bei Global System bezogenen Dienstleistungen an Dritte ist nur und ausschliesslich nach entsprechender Vereinbarung mit Global System erlaubt. Bei Zuwiderhandeln behält sich Global System vor, den entsprechenden Vertrag fristlos zu kündigen oder entsprechende Schadenersatzforderungen gelten zu machen.

6.4.    Der Kunde ist für die eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) verantwortlich. Global System kann keine Garantie dafür übernehmen, wenn der Internetzugang nicht auf allen Endgeräten einwandfrei möglich ist. Sollten Störungen auftreten, die Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und kann die Störung nicht anders behoben werden, so ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist Global System berechtigt, den Anschluss einseitig abzustellen.

6.5.    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die nötigen Sicherheitsvorkehrungen trifft, um einen sicheren Datenfluss zu gewährleisten. Er ist gegenüber Global System für die Benützung seines Accounts verantwortlich. Passwörter und Identifikationen dürfen Drittpersonen nicht mitgeteilt werden. Geschieht dies durch oder auf Wunsch des Benützers dennoch, so ist der Account-Inhaber für die allfälligen Folgen verantwortlich. Insbesondere sorgt der Kunde selbst für die Einhaltung der entsprechenden Alterslimiten beim Zugriff auf das Internet. Im Weiteren gilt die Acceptable Use Policy (AUP) der Global System AG.

6.6.    Der Benutzer hat sicherzustellen, dass sein Gebrauch des Internets sich innerhalb des geltenden Schweizer und allenfalls ausländischen Rechts bewegt. Dies umfasst neben dem Strafrecht insbesondere auch den Datenschutz und die Ausführungsgesetzgebung, das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

6.7.    Die im Voraus zu bezahlenden Gebühren richten sich nach dem jeweils abgeschlossenen Individual-Vertrag des Kunden mit Global System.

7.    Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen der durch Global System gemanagten Diensten

7.1.    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen hinsichtlich der von Global System gemanagten Dienste: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Ergänzende Regelungen zur Softwarenutzung werden hiermit einbezogen. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. Die Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

7.2.    Wird abweichend von Ziff. 7.1 hiervor vereinbart, dass Nutzungsrechte für Software auf Dritte übertragen werden können, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

7.3.    Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, Global System innerhalb von 5 Kalendertagen schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf ohne vorgängige Zustimmung von Global System keine Prozesshandlungen vornehmen und Global System auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.

Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der Global System eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat Global System das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:

  • den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt;
  • dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;
  • den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;

7.4.    den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

7.5.    Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von Global System gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

8.    Störungsbehebung

8.1.    Der Gebrauch des Internet birgt diverse Datenschutzrisiken für den Benutzer. Global System bemüht sich um möglichst effiziente Sicherung mit wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen, kann aber keine Garantie gegen eine missbräuchliche Verwendung abgeben. Jeder Teilnehmer ist für Massnahmen zur Sicherung und Abschirmung seiner Daten und seines Netzes gegen das Eindringen oder anderweitige Angriffe auf diese durch unbefugte Dritte selbst verantwortlich.

8.2.    Sollte der Nachweis eines Hacker-Angriffs durch einen Benutzer eines Internetzuganges von Global System vorliegen, behält sich Global System das Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Im Weiteren wird der betreffende Kunde für unbestimmte Zeit von allen Diensten und Leistungen von Global System ausgeschlossen. Global System behält sich weiter vor, allfällige zivil- und/oder strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Benutzer einzuleiten.

8.3.    Der Kunde anerkennt die Bearbeitung und Verwendung eigener Daten, soweit diese zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig ist. Um dem Kunden einen optimalen Service bieten zu können, gestattet der Kunde die interne Datenbearbeitung und Datenverwendung, insbesondere um ihn über die gesamte Global System Produktpalette zu informieren. Global System behält sich vor, auf begründetes Begehren Dritter hin die Identität des Kunden bekannt zu geben.

9.    Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen

9.1.    Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise (Vertrag oder allgemeingültige Preisliste). Global System erstellt Ihre Rechnung aufgrund Ihrer Aufzeichnungen. Bei Einwänden des Kunden gegen die Rechnungen gelten diese als richtig, sofern sich durch technische Abklärungen von Global System keine Fehler ergeben.

9.2.    Die Zahlungsfristen richten sich nach dem Vertrag mit Global System. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung in Verzug. Für Mahnungen kann Global System Mahngebühren von mindestens CHF 40.– pro Mahnung erheben. Bei Zahlungsverzug ist Global System berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren. Für ausstehende Rechnungsbeträge sind ab Fälligkeit Verzugszinsen von 8% zu entrichten. Für die Wiederaufschaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 50. – erhoben.

9.3.    Zu viel bezahlte Beträge werden für Abonnemente unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– bei Inland- und CHF 100.– bei Auslandkunden auf Verlangen des Kunden – vorbehältlich Ziffer 4.1 hiervor – zurückvergütet. Ohne ausdrückliches Verlangen auf Rückzahlung, ist Global System berechtigt, zu viel bezahlte Beträge zurückzubehalten und dem Kunden als Vorauszahlung künftiger Forderungen anzurechnen. Der Kunden hat kein Anrecht auf eine Verzinsung der Vorauszahlung.

9.4.    Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

10.    Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

10.1.    Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird im Internet unter www.globalsystem.ch/agb publiziert. Sie werden den bestehenden Kunden in schriftlicher Form angekündigt und kommuniziert.
Für Outsourcing Verträge gelten die jeweils bei Vertragsabschluss gültigen AGB.

10.2.    Global System behält sich das Recht vor, ihre Preise, Dienstleistungen und die AGB unter Einhaltung einer Dreimonatigen Frist anzupassen. Für bestehende Verträge gelten die im Vertrag festgelegten Kündigungsfristen.

11.    Teilnichtigkeit

11.1.    Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht; diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst wirtschaftlich gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.

11.2.    Bei Widersprüchen bei den unterschiedlichen Sprachversionen der AGB ist die deutsche Version massgebend.

12.    Gerichtsstand

Auf die vorliegenden Regelungen ist ausschliesslich Schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergeben, befindet sich der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz der Global System AG.

Möhlin, 18. Januar 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gestalterische Arbeiten

1.    Allgemeines

1.1.    Geltungsbereich
Für Beziehungen zwischen Kunden und Global System AG, Gewerbepark Bata 7, 4313 Möhlin (nachfolgend: «Global System») gelten für Dienstleistungen und Produkte im gestalterischen Bereich (Webdesign, Grafikdesign, Multimediadesign, 3D-Design) – kostenpflichtige oder unentgeltliche – diese Geschäftsbedingungen, soweit sie als anwendbar erklärt werden.

1.2.    Vertragsgrundlage
Die vorliegenden AGB dienen als Vertragsgrundlage und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Verträge im gestalterischen Bereich zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen so fern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.

2.    Grundsätze

2.1.    Leistungen der Global System
Global System erbringt, wenn nicht anders vereinbart, folgende Leistungen:
a.    Konzeption und Entwurf
b.    Detailgestaltung und Ausführung
c.    Realisation und Produktionsüberwachung
Global System stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. Global System behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen.

2.2.    Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Global System verpflichtet sich, die Ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihnen anvertraute Informationen vertraulich zu behandeln.

2.3.    Urheberrecht
Die Urheberrechte an allen von Global System geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen Entwürfe usw.) gehören grundsätzlich der Global System. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetztes über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 verfügen.
Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis der Global System, nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Werken – insbesondere der Gestaltung oder an Details – vorzunehmen.
Global System ist berechtig, ihre Urheberschaft an den von ihr geschaffenen Werken in einer von ihr bestimmenden Form zu bezeichnen.

2.4.    Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch die Global System geschaffene Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages. Insbesondere dürfen von Global System geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden.
Wenn nichts anderes vereinbart, wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geographische Nutzung durch den Auftragsgeber auf die einmalige Verwendung der von Global System geschaffenen Werke.
Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Global System einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

2.5.    Gewährleistungen
Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (z.B. Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann Global System ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigungen zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

2.6.    Aufbewahrung von Unterlagen
Global System ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von 2 Jahren nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an seinem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollten Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.

2.7.    Belegexemplare
von allen produzierten Arbeiten sind Global System unaufgefordert 5 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken reichen auch weniger) zu überlassen. Global System steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeiten zu verwenden und zu veröffentlichen.

3.    Honorar

3.1.    Grundlage für die Richtofferte und Honorabrechnung für Gestaltungsaufträge
Eine Richtofferte durch Global System bildet die Grundlage für die Honorarabrechnung. Grundsätzlich berechnet sich das Honorar nach dem Zeitaufwand und dem individuellen Stundenhonorar bei Global System.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag um mehr als 10% übersteigen, wird Global System auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zehn Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt sind.

3.2.    Reduktion oder Annullierung des Auftrages
Grundsätzlich ist jede Phase des Honorarsystems für sich oder als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein Auftrag reduziert oder annulliert, hat Global System Anspruch auf das Honorar gemäss vorstehenden Bestimmungen und im Verhältnis zu den bereits geleisteten Arbeiten (pro rata temporis).
Darüber hinaus hat Global System das Recht:
a.    Auf Verrechnung der Unkosten und Vorleistungen gegenüber Dritten,
b.    Auf Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion des Auftrages oder Annullierung ergebenden Schäden,
c.    Seine bisher geleistete  Arbeit bei Annullierung des Auftrages anderweitig zu verwenden

3.3.    Abrechnung
Global System hat die Abrechnung auf Grundlage des Zeitplans oder der Richtofferte vorzunehmen

3.4.    Zahlungsbestimmungen
Nach Beendigung der jeweiligen Arbeitsphase (siehe 2.1 a-c) kann Global System diese in Rechnung stellen. Zahlungsfrist 30 Tage netto. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Global System Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

3.5.    Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente wie Andrucke, Proofs, Dateien oder Kopien auf Fehler zu prüfen und diese mit dem «Gut-zum-Druck» und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zu retournieren.  Global System haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Von telefonisch abgegebenen Korrekturen kann keine Rechtswirkung abgeleitet werden. Wird vereinbarungsgemäss auf Kontroll- und Prüfdokumente verzichtet, so trägt der Auftraggeber das volle Risiko.
Bei Nachfolgeaufträgen sind die Kosten für eventuelle Datenkonvertierungen auf Grund von zwischenzeitlich erfolgten Software-Updates vom Auftraggeber zu tragen. Der Auftragnehmer ist von allen Ansprüchen befreit wenn sich archivierte Daten oder Datenträger auf Grund von technischen oder Software-Entwicklungen nicht mehr rearchivieren oder wiederherstellen lassen. Sollten die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat die bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber zu besorgen.

4.    Rechtliches

4.1.    Anwendbares Recht
Die Beziehung zwischen Auftraggeber und Global System unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen der Global System nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.

4.2.    Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten befindet sich der ausschliessliche Gerichtsstand am Sitz der Global System AG.

Möhlin, 18. Januar 2023

Acceptable Use Policy

1.    Einleitung

Die Acceptable Use Policy (nachfolgend AUP genannt) der Global System AG regelt die Nutzung der Dienstleistungen welche die Global System AG ihren Kunden anbietet im speziellen die Internetzugangs-Dienstleistungen. Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet welche die Services der Global System AG nutzt. Die vorliegende AUP soll eine rechtliche korrekte und faire Nutzung der Dienste der Global System AG sicherstellen und ist eine Ergänzung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Global System AG.

2.    Verhaltensregeln

2.1.    Der Kunde darf die Dienstleistungen der Global System AG ausschliesslich im Rahmen der geltenden, nationalen und internationalen Vorschriften nutzen.

2.2.    Jegliche Aktivitäten welche die Sicherheitsvorkehrungen eines Systems, Netzwerks oder Kontos zu umgehen versuchen oder die als Hacking oder Cracking bezeichnet werden können sind zu unterlassen. Die Verwendung von Netzwerkscannern wird als solche Aktivität gewertet.

2.3.    Der Kunde trifft die nötigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Zugriffen auf seine Systeme und gegen die Verbreitung von Viren.

2.4.    Der Kunde ist für den Inhalt sämtlicher Daten verantwortlich, welche über seinen Internetanschluss versendet werden.

2.5.    Bei Internetzugangs-Angeboten welche sich an Privatpersonen richten ist der Betrieb von Servern welche Dienstleistungen an Dritte anbietet untersagt. Ebenso ist es nicht gestattet Dritten eine permanente Nutzung des Internetanschlusses zu ermöglichen, auch wenn dieses unentgeltlich stattfindet. Namentlich wäre dies unter anderem der Anschluss von Nachbarn oder hausinterne Weitergabe an Drittpersonen bzw. Drittfirmen.
Diese Angebote unterstehen zudem der Fair Use Policy (FUP). Durch die FUP wird sichergestellt, dass die verfügbare Übertragungskapazität fair auf alle Benutzer verteilt wird. Die Global System AG ist berechtigt, dem Kunden die Leistungen zu limitieren, wenn eine übermässige Nutzung festgestellt wird, welche die Leistungen von Systemen oder Datenverbindungen beeinträchtigt. Als übermässige Nutzung werden insbesondere leitungsfüllende Down bzw. Uploads über mehrere Stunden hinweg angesehen.

3.    Zuwiderhandlungen

Werden Zuwiderhandlungen festgestellt bzw. gemeldet, werden von der Global System AG die nötigen Massnahmen getroffen. Dem oder den Verursacher(n) wird die Unterlassung nahegelegt und gegebenenfalls die Zuwiderhandlung an die Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.

Möhlin, 18. Januar 2023